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Tierhilfe Costa del Almeria e.V.


Schutzgebühr

Warum überhaupt?

Bei der Suche nach einem vierbeinigen Familienmitglied sind Sie sicherlich schon mehrfach über den Begriff Schutzgebühr gestolpert. Bestimmt haben Sie sich auch schon gefragt, warum diese Gebühr von Tierschutzvereinen erhoben wird und wie sich dieser Betrag zusammensetzt.

Warum ist so eine hohe Gebühr notwendig?
Sollten die Tierheime nicht froh sein, wenn sie eine der vielen Schützlinge loswerden?
Ein Fresser weniger- bremst so eine Gebühr nicht die Vermittlungschancen?

Gedanken, die sicherlich dem ein oder anderen durch den Kopf gehen. Im Folgenden möchten wir versuchen, Ihnen zu erklären, warum die Schutzgebühr von uns erhoben wird.

Tierschutz kann leider nicht nur von der Arbeit vieler ehrenamtlicher Helfer und deren Hilfsbereitschaft und Einsatz leben. In erster Linie ist Tierschutz mit hohen Kosten verbunden, die sich von Futter- bis zur Tierarztrechnungen für Impfungen, Bluttests, Kastration und diverse Behandlungen erstrecken. Auch die Unterbringung und Verpflegung der Tiere muss bezahlt werden. Bevor ein Hund nach Deutschland ausreisen kann, muss er viele Stationen durchlaufen. Diese Arbeit wird von unserem Verein vor Ort gemacht, bevor der Hund überhaupt den Status "ausreisefähig" erhält. Beispielhaft haben wir Ihnen einen Teil der entstehenden Kosten unten aufgeführt, damit Sie sich ein besseres Bild machen können:

  • Der Hund muss ausreichend geimpft sein und neben der Tollwutimpfung auch gegen alle anderen Viruserkrankungen geschützt sein. Dazu zählen Parvovirose, Staupe, Hepatitis, Zwingerhusten und die Leptospirose, die bei jedem unserer Tiere mindestens zweimalig geimpft werden.
    (Tollwut: 22€; 5-fach Impfung:30€/ pro Impfung, nötig sind 2-3)
  • Er muss mehrfach gegen Endo- und Ektoparasiten behandelt worden sein (eine Tablette Drontal Plus für 10kg Körpergewicht kostet 3€).
  • Er benötigt einen EU-Pass (10€)
  • Er muss einen Mikrochip implantiert bekommen (30€)
  • Eine Blutuntersuchung auf die Mittelmeerkrankheiten (Leishmaniose, Ehrlichiose, Borreliose, Babesiose, Filariose und Anaplasmose) muss erfolgt sein, sofern er das dafür nötige Alter erreicht hat.
  • Ein geschlechtsreifer Hund muss kastriert sein, soweit das sein Gesundheitszustand zulässt.
  • Aber was ist ein ausreisefähiger Hund ohne Ausreisemöglichkeit? Hier heißt es nun, die Fahrt nach Deutschland zu planen und die enorm hohen Kosten für Sprit und Maut aufzubringen.

So erklärt sich wohl von selbst, dass die Schutzgebühr für einen Hund nicht dazu da ist, Gewinn zu machen. Mit der Schutzgebühr versuchen wir einen Teil der entstehenden Kosten zu decken. Allerdings reicht diese bei Weitem nicht aus, um alle Kosten zu decken. Deshalb sind wir auch sehr auf Spenden angewiesen. Bleibt doch einmal etwas von einer Schutzgebühr übrig, dann dient dieser Teil dazu, all denjenigen Hunden ein Weiterleben in unserem Tierheim zu ermöglichen, die nicht das Glück haben, eine Reise nach Deutschland antreten zu dürfen. Sei es, weil sie alt, krank, oder etwas hässlich sind oder einen schwierigen Charakter haben. Auch diese Tiere haben das Recht, auf ein würdiges Leben.

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