Willkommen bei der
Tierhilfe Costa del Almeria e.V.

Engagement über das Leben hinaus

Falls Sie auch nach Ihrem Tod Tieren in Not helfen möchten, bestehen hier für Sie zwei Möglichkeiten:

Testament-Spender
(Teilspender)

Für Menschen, die bereit sind, eine Teilsumme ihres Erbes für einen guten Zweck festzuschreiben.

Hier wird von Ihnen ein Teilbetrag Ihres Vermögens festgelegt. Solche Menschen bitte wir, einen Teil ihres Vermögens der Tierhilfe Costa del Almeria e.V. zu hinterlassen.

Damit entzieht der Erblasser anderen vorhandenen Erben nicht das ganze Erbe und hat selber zu Lebzeiten schon das gute Gefühl, nach seinem Ableben noch viel Gutes für den Tierschutz getan zu haben.

Erblasser
(Erbschaft)

Für Menschen, die keine Erben haben und bei denen ihr Vermögen ohne Testament an den Staat fallen würde.

So gut wie niemand möchte doch sein Geld in die Hände von Staat und Politik geben. Solche Menschen bitten wir, im Sinne des aktiven Tierschutzes ein Testament zu Gunsten der Tierhilfe Costa del Almeria e.V. zu machen, damit den Tieren, die in Not geraten und an uns übergeben worden sind, geholfen werden kann.

Unterstützen Sie mit Ihrem Testament den Tierschutz. Als gemeinnütziger Verein sind wir auch von der Erbschaftssteuer befreit. Sprechen Sie mit einem Notar Ihres Vertrauens über die richtige Vorgehensweise.


Machen Sie sich bitte auch jetzt schon Gedanken über den Verbleib Ihres Tieres, falls Sie es aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr selbst versorgen können. Entscheiden Sie noch selbst, wer sich um Ihr Tier kümmern soll mit einer Vorsorgevollmacht!

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